Teilweise auszufüllen. Die Gliederung folgt dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 und § 7 BITV 2.0. Der Stand der Vereinbarkeit und die Liste nicht barrierefreier Inhalte sind nach der Prüfung einzutragen.
Diese Erklärung gilt für das Portal „Barrierefrei in Musterstadt". Sie beruht auf der Richtlinie (EU) 2016/2102, umgesetzt durch das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Zu ergänzen: vollständig, teilweise oder nicht vereinbar mit BITV 2.0 und EN 301 549.
Zu ergänzen: welche Inhalte nicht barrierefrei sind, aus welchem Grund, und welche barrierefreie Alternative es gibt.
Zu ergänzen: Datum der Erstellung und der letzten Überprüfung sowie die Methode — Selbstbewertung oder Prüfung durch Dritte.
Sie haben eine Barriere auf diesem Portal gefunden? Schreiben Sie uns. Die Kontaktdaten trägt Musterstadt hier ein.
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort bekommen, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anrufen. Anschrift und Kontakt sind hier einzutragen.
Stand: 25. August 2026