Noch auszufüllen. Dieser Platzhalter nennt, was eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO enthalten muss. Den Inhalt trägt Musterstadt beim Aufsetzen des Portals ein.
Name, Anschrift und Kontaktdaten.
Bei einer Meldung: die Beschreibung, der angegebene Ort und — freiwillig — Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Ohne diese Angaben ist eine Meldung möglich.
Hochgeladene Fotos werden vor dem Speichern neu kodiert. Dabei entfallen Aufnahmeort, Uhrzeit und Gerätekennung aus den EXIF-Daten.
Zu ergänzen — in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht.
Nach Abschluss einer Meldung werden die Melderangaben entfernt; der Sachverhalt bleibt für die statistische Auswertung erhalten. Die genaue Frist trägt Musterstadt ein.
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit sowie das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
Das Portal setzt einen einzigen Cookie: Er speichert die gewählte Darstellung — Schriftgröße, Kontrast, Farbwelt und Sprachfassung. Er enthält keine personenbezogenen Daten und ist zum Betrieb der gewählten Darstellung erforderlich; damit ist er nach § 25 Abs. 2 TDDDG einwilligungsfrei.
Stand: 25. August 2026