Noch auszufüllen. Dieser Platzhalter nennt, was nach § 5 DDG (seit dem 14. Mai 2024 an der Stelle des früheren § 5 TMG) im Impressum stehen muss. Den Inhalt trägt Musterstadt beim Aufsetzen des Portals ein.
Name und Anschrift der Körperschaft, Rechtsform, gesetzliche Vertretung.
Telefonnummer und E-Mail-Adresse, über die eine unmittelbare Kommunikation möglich ist.
Bezeichnung und Anschrift.
Sofern vorhanden.
Name und Anschrift der verantwortlichen Person.
Stand: 25. August 2026